Wer sich im Jahr 2020 für ein Medizinstudium an einer deutschen Universität bewerben will, hat dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie mehr Zeit für seine Bewerbung – und ggfs. auch für eine Studienplatzklage: Hochschulstart und auch etliche Universitäten haben die Bewerbungsfristen für einen Studienplatz Medizin verlängert!
Denn wegen verzögerter Abiturprüfungen und verspäteter Prüfungen im Medizinstudium in Deutschland und im Ausland verzögert sich unter anderem die Ausstellung von Abiturzeugnissen bzw. Studienbescheinigungen, die für eine Bewerbung allerdings Voraussetzung sind.
Erstsemester & Hochschulstart
Die bundesweit einheitlich geltenden Bewerbungsfristen für Erstsemesterplätze in der Medizin wurden dieses Jahr für Altabiturient*innen vom 31.5.2020 auf den 25.7.2020 bzw. für die Abiturient*innen, die ihr Abitur erst dieses Jahr nach dem 15.1.2020 erworben haben, vom 15.7.2020 auf den 20.8.2020 verschoben.
Höhere Fachsemester: Teilstudienplatz & Auslandsrückkehrer
Bewerbungen in höhere Fachsemester Medizin müssen bei den Hochschulen direkt eingereicht werden. Hierfür gelten im Regelfall andere Fristen als bei Hochschulstart.
Aufgrund der aktuellen Pandemielage haben sich nahezu alle Hochschulen im Bundesgebiet nun doch darauf geeinigt, die regulären Bewerbungsfristen für Studienplätze in höhere Fachemsester der Medizin deutlich zu verlängern.
Das ist nicht nur für Bewerber*innen mit einem Teilstudienplatz Medizin interessant, da die Prüfungstermine der Ersten Staatsprüfung erst am 18/19.8.2020 stattfinden werden. Auch den Auslandsstudent*innen der Medizin, die sich in Deutschland um einen Quereinstieg Medizin bemühen, kommt die Fristverlängerung entgegen. Denn auch viele ausländische Universitäten haben die maßgeblichen Prüfungen nach hinten verlagert, die Ausstellung der entsprechenden Scheine und auch die Ausfertigung der Anrechnungsbescheide durch die Landesprüfungsämter wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.
Unterschiedliche Bundesländer, unterschiedliche Regeln
Während in „normalen“ Jahren insbesondere in den Bundesländern Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die Bewerbungsfrist jeweils am 15.7. des Kalenderjahres abläuft, haben die meisten – wenn auch nicht alle – Universitäten dieser Bundesländer die Bewerbungsfristen nun kurzfristig aufgrund von Corona auf den 20.8.2020 verlängert. Teilweise verlängert sich die Frist für das Nachreichen von Unterlagen sogar je nach Universität noch einmal bis September.
Lediglich in Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen hat (bislang) keine einzige Universität von einer Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch gemacht.
In Nordrhein-Westfalen läuft die Bewerbungsfrist stetig am 15.9. des Kalenderjahres ab, hier besteht also keine Notwendigkeit der Fristverlängerung, da die reguläre Bewerbungsfrist auch im Ausnahme-Jahr 2020 ausreichend ist.
Auswirkungen auf Fristen für die Studienplatzklage Medizin?
Eine erfolgreiche Studienplatzklage sollte im Regelfall frühzeitig vorbereitet werden. Einige (aber nicht alle!) Bundesländer setzen voraus, dass der klagevorbereitende außerkapazitäre Antrag für eine Studienplatzklage Medizin bereits am 15.7. des jeweiligen Kalenderjahres von uns Anwälten gestellt wird! Diese Frist wurde zwar offiziell noch nicht verlängert.
Wir halten es gleichwohl für denkbar, dass von einigen Hochschulen noch Änderungen erlassen werden und die Klagemöglichkeiten auch für Bewerber*innen, welche uns erst in der 2. Julihälfte oder später kontaktieren, in diesem Jahr größer als in den letzten Jahren sein werden.
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe?
Sie haben dieses Jahr Abitur gemacht und wollen nun Medizin studieren? Sie hatten einen Teilstudienplatz und müssen nun die Hochschule wechseln und wollen Ihren Studienplatz Medizin notfalls auch einklagen? Haben Sie deswegen Fragen zu den aktuellen Bewerbungsfristen in den höheren Fachsemestern Medizin oder dem Quereinstieg?
Dann kontaktieren Sie mich gerne unter 02 21 16 80 65 90 oder unter mascha.franzen@die-hochschulanwaeltin.de.