Die Studienplatzklage Psychologie ist ein Weg, an einen der sehr begehrten Studienplätze im Fach Psychologie an einer staatlichen deutschen Hochschule zu kommen. Dieses Verfahren ist der richtige Weg, wenn zuvor Bewerbungen um einen Studienplatz an einer Hochschule bzw. mehreren Hochschulen nicht erfolgreich waren. Denn viele Abiturienten und Abiturientinnen wollen Psychologie studieren – oftmals mehr, als Studienplätze vorhanden sind.
Hinzu kommt: Häufig müssten die Hochschulen mehr Studienplätze zur Verfügung stellen, als sie es in den Bewerbungsverfahren tatsächlich tun. Diese „außerkapazitären Studienplätze“ kann man dann im Wege eine Studienplatzklage Psychologie „ausfindig“ machen und einklagen.
Psychologiestudium in Deutschland
Das Studium der Psychologie ist ein vielschichtiges und gleichzeitig vielgestaltiges Studium. So setzt sich die empirische Wissenschaft „Psychologie“ aus sehr unterschiedlichen Aspekten der Naturwissenschaften, aber auch aus Elementen der Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften zusammen. Aus diesem Grund sind die Anforderungen an die Studierenden auch sehr vielschichtig: gute Sprachkenntnisse sind ebenso von Vorteil wie ein gewisses naturwissenschaftliches Verständnis (Statistik, Biologie, Chemie).
Grundsätzlich müssen Studienplatzbewerber aber zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen, um Psychologie studieren zu können:
- Abitur für ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule
- Fachabitur für ein Studium an einer Fachhochschule und an einigen Universitäten
Teilweise reicht allerdings eine berufliche Qualifizierung aus, um Psychologie studieren zu können. Ob das möglich ist, ist allerdings abhängig vom Bundesland und der konkreten Hochschule.
Hat man einen Bachelor als Abschluss des Psychologiestudiums erfolgreich erlangt, schließt sich im Regelfall noch der Master Psychologie an.
Studienplatzklage Psychologie nach erfolgloser Studienplatzbewerbung
In aller Regel muss man sich dann um einen Studienplatz an einer staatlichen Hochschule bewerben. Weil die Studienplätze für Psychologie aber heißbegehrt sind und die Studienplätze begrenzt, ist es durchaus möglich, dass eine Studienplatzbewerbung nicht erfolgreich ist.
Ist das der Fall, kann eine Studienplatzklage Psychologie der richtige Weg sein, um doch noch an den Traumstudienplatz zu kommen – einen Studienplatz Psychologie einzuklagen also Sinn machen. Auch einen Studienplatz Master Psychologie können wir natürlich für Sie einklagen, denn auch damit haben wir als Anwalt im Bereich Studienplatzklage langjährige Erfahrung.
Zu den bekannten Hochschulen in Deutschland, an denen man Psychologie studieren kann, zählen u.a.
- Universität Konstanz
- Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Jacobs University Bremen
- TU Chemnitz
- Universität Mannheim
- RUHR Universität Bochum
- Universität Freiburg
- Universität Osnabrück
- TU Dresden
- Universität Jena
- Universität Gießen
Was ist eine Studienplatzklage Psychologie?
Erhebt man eine Studienplatzklage Psychologie, ist das der Beginn eines gerichtlichen Verfahrens vor dem zuständigen Verwaltungsgericht für die Hochschule, für die man einen Studienplatz einklagen will. Im Rahmen dieser Klage wird vom Gericht die Berechnung der Studienplatzkapazität an der jeweiligen Hochschule überprüft. Denn bei der Anwendung der Vorschriften zur Berechnung der Anzahl der zu vergebenden Studienplätze können Fehler passiert sein. Auch ist es möglich, dass die Rechtsgrundlage für die Berechnung selbst nicht rechtens und deswegen eventuell unwirksam ist.
Was entscheidet das Gericht bei einer Studienplatzklage Psychologie?
Stellt das Gericht fest, dass die Berechnung der Studienplatzkapazität nicht korrekt war, muss die Hochschule die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze ggf. nach oben korrigieren. Diese zusätzlichen Studienplätze werden als sog. „außerkapazitäre / verschwiegene Studienplätze“ bezeichnet und sind an Kläger*innen einer Studienplatzklage Psychologie zu verteilen. Bei mehr Klägerinnen und Klägern als zusätzlichen Studienplätzen entscheidet das Los.
Erhebt man eine Studienplatzklage Psychologie, geht es also nicht darum, Studienplätze einzuklagen, die über Hochschulstart oder die Hochschulen vergeben werden. Vielmehr geht es darum, zusätzliche Studienplätze ausfindig und für meine Mandantinnen und Mandanten zugänglich zu machen.
Unterstützung für eine Studienplatzklage Psychologie vom Anwalt
Als Rechtsanwältin und Expertin für Studienplatzklagen mit jahrelanger Erfahrung unterstütze ich meine Mandantinnen und Mandanten: Ich erhebe für sie Studienplatzklage Psychologie – an einer oder mehreren Hochschulen –, um ihnen auf diesem Weg den Traum vom Psychologiestudium doch noch zu ermöglichen.
Wollen Sie eine Studienplatzklage Psychologie erheben? Kontaktieren Sie mich gerne zunächst kostenfrei und unverbindlich per Telefon. In einem Erstberatungsgespräch können Sie Ihre aktuelle Situation schildern (Bewerbungen an welchen Hochschulen etc.) und vorbereitete Fragen stellen.
Wollen Sie nach einer ersten Beratung mit mir zusammenarbeiten und eine Studienplatzklage Psychologie erheben, kläre ich Sie bzw. Ihre Eltern natürlich im Vorfeld über die Kosten des Verfahrens bzw. der Verfahren ausdrücklich auf. Mehr zum Thema Kosten erfahren Sie außerdem auf der Seite „Kosten“.
Sie haben Fragen zur Studienplatzklage im Fach Psychologie? Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 0221/1680 6590 oder per E-Mail an