Wer einen Wechsel aus einem artverwandten Studiengang wie der Zahnmedizin, der Biologie oder der Molekularmedizin anstrebt, bekommt von den Landesprüfungsämtern meistens ein Fachsemester angerechnet.
Hier können wir also mit einer Studienplatzklage im zweiten Fachsemester arbeiten. Auslandsstudenten bekommen im Regelfall nach dem ersten Studienjahr im Ausland ebenfalls eine Anrechnung von einem Fachsemester bewilligt. Wer etwas länger im Ausland studiert, kann unter gewissen Umständen auch eine Anrechnung von zwei oder drei Fachsemestern beantragen. Da die Klägerzahlen in den vorklinischen höheren Fachsemestern deutlich unter den Klägerzahlen im ersten und auch fünften Fachsemester liegen, ist die Konkurrenz hier – insbesondere im 3. und 4. Fachsemester – verhältnismäßig gering.
Auslandsstudenten haben oftmals die Wahl – die Studienplatzklage kann sowohl in das höhere vorklinische Semester, alternativ aber auch direkt in die Klinik gelegt werden. Bei dieser Entscheidung spielen insbesondere der zeitliche Ablauf der Verfahren und die aktuelle Konkurrentensituation eine wesentliche Rolle. Ich wäge daher sorgfältig und gemeinsam mit Ihnen ab, wann der individuelle Einstieg für Sie durchgeführt werden soll.