Neuer Staatsvertrag über die Hochschulzulassung

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Die Kultusministerkonferenz hat sich am 12.2.2019 auf die bereits angekündigte Neuregelung des Vergabeverfahrens in den harten NC-Fächern geeinigt. Dabei wird nun eine Berücksichtigung der neu geschaffenen Landarztquote NRW Medizin im Rahmen der Vorabquote ermöglicht. Auch die Eignungsquote in der Medizin und der Wegfall der Wartezeitquote ist hierin nun tatsächlich festgehalten https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/studienplatzvergabe-im-zentralen-vergabeverfahren-kultusministerkonferenz-verabschiedet-entwurf-des.html