Nicht alle Studienbewerber*innen schaffen es, in Deutschland einen Studienplatz für Medizin zu ergattern. Zu hoch sind oftmals die Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen in Deutschland. Und auch an Universitäten im „westlichen“ EU-Ausland ist eine Zulassung oft nicht einfach.
Deswegen absolvieren viele die ersten Semester ihres Medizinstudiums in EU-Ländern weiter im Osten, also z.B. in der Slowakei, in Polen, Lettland, Rumänien, Bulgarien oder Ungarn, um dann ggf. für den Abschluss des Studiums an eine deutsche Universität zurückzukehren.
Das (drohende) Kriegsszenario in der Ukraine führt aber – vollkommen nachvollziehbar – bei Studierenden in Ländern, die an die Ukraine angrenzen, und generell in den Ostländern der EU zu einiger Unsicherheit – und zur Überlegung, das Studium im Ausland vorzeitig zu beenden und das Medizinstudium in Deutschland abzuschließen.
Medizinstudium: Leistungen an ausländischen Hochschulen werden anerkannt
Wer sich für ein Medizinstudium in einem EU-Land entscheidet, kann damit rechnen, dass Studienleistungen, die an den ausländischen Hochschulen erbracht werden, auch an den medizinischen Fakultäten deutscher Hochschulen anerkannt werden. Natürlich gilt das für Hochschulen im Osten Europas genauso wie für Medizinfakultäten im Westen und Süden Europas.
So ist es also möglich, z.B. vier Semester an einer Universität in Rumänien, der Slowakei, Polen, aber auch Ungarn oder Lettland zu studieren und sich diese Studienleistungen für ein weiteres Studium in Deutschland anrechnen zu lassen. Deshalb können „Rückkehrer*innen“ nach vier Semestern Studium im EU-Ausland in Deutschland direkt in das 5. Fachsemester einsteigen. Aber auch eine frühere Rückkehr an eine deutsche medizinische Fakultät, z.B. in das 2. Fachsemester, ist denkbar.
Vorklinik/Klinik: Studienplatzklage in beiden Fällen möglich
Dass Studienleistungen anerkannt werden, ist vor allem in der aktuell sehr angespannten politischen Lage in der Ukraine hilfreich. Denn mit einer Studienplatzklage an einer deutschen Hochschule oder mehreren medizinischen Fakultäten ist es auch kurzfristig möglich, für das Medizinstudium zurück nach Deutschland zu kommen.
Haben Sie innerhalb der EU im Ausland bereits vier Fachsemester des Medizinstudiums erfolgreich absolviert, ist es für Sie möglich, sich auf einen Studienplatz für das 5. Fachsemester zu bewerben. Und auch eine Studienplatzklage für eine Zulassung zum Studium im 5. Fachsemester („Klinik“) ist möglich, um auch kurzfristig zum Medizinstudium nach Deutschland zurückkehren zu können.
Das Gleiche gilt auch für Studierende, die die „Vorklinik“ noch nicht beendet haben. Auch wer erst ein, zwei oder drei Semester seines Medizinstudiums im EU-Ausland absolviert hat, kann sich um einen Studienplatz in Deutschland bewerben, um hier das Studium fortzuführen. Genauso ist es aber auch hier denkbar, eine Studienplatzklage für eine Zulassung im 2. bis 4. Fachsemester („Vorklinik“) anzustrengen.
Zurück nach Deutschland zum Medizinstudium?
Sie befinden sich mitten im Medizinstudium im EU-Ausland, z.B. in der Slowakei, Lettland, Polen, Ungarn, Rumänien oder Bulgarien? Die politische Krise in der Ukraine sorgt dafür, dass Sie darüber nachdenken, kurzfristig zum Medizinstudium nach Deutschland zurückzukehren? Sie wollen Studienplatzklage (Klinik/höheres Fachsemester) erheben?
Nehmen Sie gerne unmittelbar Kontakt zu mir auf! Über das anwalt.de-Kontaktformular, per Telefon in Köln unter 0221 / 1680 6590 oder per E-Mail an info@kanzlei-franzen.de. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!