Als Rechtsanwältin habe ich mich auf das Thema Studienplatzklagen – vor allem im Fachbereich Medizin – spezialisiert. Deshalb freue ich mich, dass ich Marlen Dannoritzer von „Die Welt“ für den Beitrag „Medizinstudium – auch ohne perfektes Abitur“ (17.04.2021) Fragen zum Thema beantworten durfte.
Bewerbung für Medizinstudium: mehr als Abiturnote und TMS relevant!
Durch meine tägliche Arbeit als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Studienplatzklagen ist mir mehr als bewusst, wie hart und steinig der Weg zu einem Medizinstudienplatz sein kann.
Dabei fiel immer wieder auf, dass junge Menschen mit dem Wunsch, Medizin zu studieren, oft der Auffassung sind, dass lediglich ein Spitzenabitur und/oder ein sehr guter „Medizinertest“ (Test für medizinische Studiengänge = TMS) den Weg zum Studienplatz ebnen kann.
Grundsätzlich sind ein hervorragendes Abitur und/oder ein sehr guter TMS natürlich beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung an einer medizinischen Fakultät an einer Hochschule in Deutschland. Allerdings sind diese zwei „Faktoren“ bei einer Bewerbung um einen Medizinstudienplatz bei Weitem nicht alleine ausschlaggebend.
Wichtig an dieser Stelle! ! Wer zum TMS antritt, sollte deshalb sehr gut vorbereitet sein!
Frühzeitig strategisch planen – schon in der Schule
Eben diesem Aspekt widmet sich der Beitrag und beleuchtet insgesamt zehn Aspekte, die für eine erfolgreiche Bewerbung um einen Medizinstudienplatz ausschlaggebend sein können.
Deutlich wird dabei, dass es bereits während der Schulzeit sinnvoll und wichtig sein kann, sich entsprechend dem späteren Studienwunsch zu positionieren. Wer bereits in der Schule den Wunsch hat, Medizin zu studieren, dem wird angeraten, bei der Wahl der Leistungskurse beispielsweise auf Naturwissenschaften zu setzen. Dieser Rat wird jedoch nicht uneingeschränkt gegeben: Wer seine Stärken in anderen Bereichen hat, sollte bei der Wahl der Leistungskurse auf die Fächer setzen, in denen die besten Ergebnisse für eine bestmögliche Abiturnote zu erwarten sind.
Denn auch wenn andere Faktoren eine Rolle spielen: Eine gute Abi-Note öffnet die Tür zum Medizinstudium sehr weit.
Viele Faktoren bestimmen Erfolg – Wartesemester ab 2022 irrelevant
Deutlich wird im Beitrag, dass es jedoch einige andere Faktoren gibt, die die Chancen für eine erfolgreiche Bewerbung zwar erhöhen. So schildert die Autorin, dass z.B.
- ein Quereinstieg aus einem anderen naturwissenschaftlichen Fachbereich (Biologie, Chemie etc.), aber auch
- ein Medizinstudium, das man zuvor im Ausland begonnen hat und das dann von deutschen Hochschulen anerkannt wird, oder
- eine Ausbildung im Gesundheitswesen (Krankenpfleger*in, Sanitäter*in etc.) oder ehrenamtliches Engagement z.B. im Rettungswesen
hilfreich sein können, um der Bewerbung um einen Medizinstudienplatz mehr Erfolgschancen zu geben.
Tipp! Werden solche Aspekte bei der Studienplatzvergabe nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, kann man dagegen vorgehen. Einen solchen erfolgreichen Fall eines unserer Mandanten lesen Sie hier!
Klar wird im Beitrag aber auch: Wartesemester in Kauf zu nehmen, wird zunehmend keine Lösung mehr sein, wenn eine Bewerbung nicht auf Anhieb gelingt. Konnte man früher einen Studienplatz über Wartesemester ergattern, wird sich das ab 2022 erledigt haben.
Tipp! Mehr dazu lesen Sie in meinem Blogbeitrag zur Abschaffung der Wartesemester: https://www.die-hochschulanwaeltin.de/wartesemester-medizin-abgeschafft-ist-das-rechtmaessig/
Statement zur Studienplatzklage
Nicht zuletzt spricht der Beitrag das Thema Studienplatzklage an. Hier konnte ich aus langjähriger Beratungspraxis bestätigen: eine Studienplatzklage kann durchaus ein sinnvoller Weg sein, einen Medizinstudienplatz zu erhalten, wenn eine Bewerbung nicht unmittelbar erfolgreich ist.
Denn es ist eben durchaus möglich, dass Universitäten außerkapazitäre Studienplätze vergeben müssen. Aber auch wenn die Entscheidung über eine Studienplatzbewerbung unter formellen oder inhaltlichen Fehlern leidet oder die Rechtsgrundlage für eben diese Entscheidung nicht wirksam ist, kann eine Studienplatzklage der richtige Weg zum Studienplatz im Fachbereich Medizin sein.
Das gilt im Übrigen – wie im Beitrag erwähnt – selbst dann, wenn nach gerichtlichen Entscheidungen Studienplätze unter erfolgreichen Klägern und Klägerinnen verlost werden müssen.