Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe vom 19.12.2017 und die damit einhergehende Abschaffung der Wartezeitzulassung ab dem Sommersemester 2020 hat sich die Zulassungssituation insbesondere für Bewerber mit einer hohen Anzahl an Wartesemestern deutlich verschlechtert. Das Vergabeverfahren von Hochschulstart wird zum Sommersemester 2020 gänzlich neu geregelt:
- Erhöhung der Plätze in der Abiturbestenquote von 20 % auf 30 %
- Wegfall der Plätze aus der Wartezeitquote von 20%
- Einführung der neuen Eignungsquote (ZEQ) in Höhe von 10 %
- Stärkung der Bedeutung von fachspezifischen Auswahltests (TMS) im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
- Parallelbewerbungen in die Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie und sonstige Studiengänge sind möglich
- Keine Beschränkung mehr auf 6 Universitäten im Bewerbungsvorgang
In der Abiturbestenquote bleibt weiterhin die Note der Hochschulzugangsberechtigung das einzige Auswahlkriterium. Zukünftig werden also noch mehr Studienplätze Humanmedizin als bisher an die Bewerber mit der besten Abiturnote vergeben. Im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) bleibt es bei der Vergabequote von 60 %. Neu ist hier im Wesentlichen, dass neben der Abiturnote mindestens 2 schulnotenunabhängige Kriterien und ein fachspezifischer Studieneignungstest (i.d.R. TMS) von den Hochschulen berücksichtigt werden muss. In der neu eingeführten zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) werden ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien bewertet. Die Kriterien werden von den Hochschulen ausgewählt und in einer 100 Punkte-Skala gewichtet. Nur noch für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren, d. h. in den Jahren 2020-2021, wird die bisher angesammelte Wartezeit der Bewerber dabei anteilig berücksichtigt. Für die Erfüllung der Kriterien Berufsausbildung, Berufstätigkeit, geleisteter Dienst und Preise aus Bildungswettbewerben werden von den einzelnen Hochschulen festgelegte Punkte vergeben. Auf den ersten Blick erscheint die Einführung der Eignungsquote Medizin von Hochschulstart also für Bewerber mit berufsspezifischer Eignung sogar erfreulich. Doch der Schein trügt: Während in der bisher geltenden Wartezeitquote Medizin noch 20 % der Plätze vergeben wurden, sind es in der Eignungsquote Medizin nur noch 10 % der Studienplätze. Und zumindest in den Jahren 2020-2021 werden wohl ausschließlich Bewerber mit 2-stelligen Wartesemestern, welche zusätzlich die anderen Eignungskriterien wie insbesondere TMS und Berufsausbildung vorweisen können, zum Zuge kommen. Zudem ist problematisch, dass die über die Eignungsquote Medizin zu vergebenden Plätze äußerst knapp bemessen sind. Momentan gehen wir im Jahr 2020 lediglich von ca. 135 Zulassungen im Sommersemester und von 756 Zulassungen im Wintersemester nach der Eignungsquote aus.
Die Wartezeitquote in der Medizin ist abgeschafft.
Der Ansturm auf ausländische Hochschulen ist ungebrochen, die Vergabe von zeitlich beschränkten Teilzulassungen nimmt stetig zu. Die wenigen freien Studienplätze in den höheren Fachsemestern Medizin in Deutschland sind hart umkämpft. Auch wenn deutsche Studienrückkehrer aus dem EU- Ausland bei der Vergabe von deutschen Studienplätzen in den höheren Fachsemestern seit kurzem nicht mehr schlechter gestellt werden dürfen als deutsche Ortswechsler, stehen die realistischen Chancen auf einen Platz im Wege der Eigenbewerbung bei vielen Auslandsbewerbern ohne Unterstützung leider nicht zum Besten.