Hochschulrecht, Prüfungsrecht und Studienplatzklage bundesweit

Studienplatzklage I Härtefälle I Exmatrikulation

Awältin für Hochschulrecht, Studienplatzklagen und Prüfungsrecht

Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen – Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Seit vielen Jahren bin ich auf das Hochschulzulassungsrecht und das Hochschulrecht spezialisiert. Ich vertrete seit nunmehr 25 Jahren Studienbewerberinnen, Studienbewerber und bereits Studierende bundesweit – insbesondere bei Studienplatzklagen im Bereich Medizin, Psychologie, Bachelor-und Masterstudiengängen, in den Verfahren der höheren Fachsemester, beim geplanten Ortswechsel, bei Härtefallanträgen, Nachteilsausgleich sowie bei Prüfungsanfechtungen und Problemen mit Immatrikulation und Exmatrikulation. Auch im privaten Hochschulbereich bin ich bei Problemen mit dem Studienvertrag oder offenen Studiengebühren behilflich.

Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht prüfe ich nicht nur Ihre rechtlichen Möglichkeiten, sondern entwickle für jeden Fall eine individuelle Strategie: Welche Hochschule kommt in Betracht? Gibt es Alternativen? Welche Fristen gelten? Welches Verfahren bietet realistische Chancen und welche Kosten und Risiken sind damit verbunden?

Spezialisierung im Hochschulzulassungsrecht

Frau Dr. Mascha Franzen ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und seit 25 Jahren schwerpunktmäßig im Hochschulrecht und Hochschulzulassungsrecht tätig.

Sie ist Autorin des Kapitels „Hochschulzulassungsrecht“ im Münchner Anwaltshandbuch Verwaltungsrecht (C. H. Beck Verlag, 5. Aufl. 2023).

Zu Ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören:

  • Studienplatzklagen in Medizin sowie Bachelor-und Masterstudiengängen
  • Studienplatzklagen im ersten und höheren Fachsemester
  • Hochschulwechsel aus dem Ausland nach Deutschland
  • Härtefallanträge und Nachteilsausgleich
  • Probleme bei Immatrikulation und Exmatrikulation
  • Prüfungsanfechtung
  • Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen
  • Privates Hochschulrecht, z.B. Studienverträge oder Studiengebühren
  • Sonstige Fragen Rund um das Thema Hochschule

Die Vertretung erfolgt bundesweit.

Meine Schwerpunkte

Studienplatzklage Medizin

Keinen Studienplatz für Humanmedizin erhalten? Ich vertrete Studienbewerberinnen und Studienbewerber bundesweit bei Studienplatzklagen und außerkapazitären Zulassungsverfahren im Fachbereich Medizin.
Die Vertretung umfasst insbesondere Verfahren in der Klinik sowie im höheren Fachsemester Humanmedizin sowie Fragen rund um Kapazitätsverfahren und Hochschulzulassung.

Medizinstudium Deutschland

Ich berate zu den Möglichkeiten des Zugangs zum Medizinstudium in Deutschland — insbesondere zu Hochschulstart, Auswahlverfahren, Studienplatzvergabe und Studienmöglichkeiten ohne klassische NC-Zulassung. Auch Fragen zu Teilstudienplätzen, Härtefallanträgen, Hochschulwechseln und dem höheren Fachsemester können geprüft werden.

Prüfungsrecht, Hochschulzugang, Exmatrikulation und private Hochschulen

Ich berate und vertrete Studierende und Studienbewerber bundesweit bei rechtlichen Problemen rund um Studium, Prüfung und Hochschule. Dazu gehören insbesondere Prüfungsanfechtungen und endgültig nicht bestandene Prüfungen, Fragen des Zugangs zu Bachelor- und Masterstudiengängen, die Anerkennung von Studienleistungen, Probleme bei Immatrikulation und Exmatrikulation sowie Streitigkeiten mit privaten Hochschulen, etwa über Studienverträge oder Studiengebühren. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht mit langjähriger Spezialisierung im Hochschul- und Prüfungsrecht prüfe ich, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie sich der Studienplatz oder die Fortsetzung des Studiums bestmöglich sichern lässt.

Kontakt & Beratung

Mein Kanzleisitz ist in Köln, aufgrund meiner hohen Spezialisierung berate und vertrete ich jedoch Studenten im gesamten Bundesgebiet.

Für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens buchen Sie bitte online einen Termin über den Button „Termin buchen“ in der Menüführung ganz oben. Besprechungen sind telefonisch oder per Videokonferenz sowie auf Wunsch persönlich in meiner Kanzlei in Köln möglich.

In unserer Erstberatung prüfe ich Ihre konkrete Situation und erläutere Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, welche Fristen zu beachten sind und welche Kosten Sie erwarten. Gerade im Hochschul-und Prüfungsrecht laufen kurze Fristen und es kann ein Eilverfahren notwendig sein. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann daher entscheidend sein. Gemeinsam entscheiden wir, ob ich die richtige Anwältin für Sie bin, welche Maßnahmen kurzfristig anstehen und welche Kosten auf Sie zukommen. Meine Erstberatung wir in Höhe von 226,10 € brutto nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet.

Studienplatzklage und Hochschulrecht mit spezialisierter anwaltlicher Unterstützung

Spezialistin für Studienplatzklagen und Prüfungsanfechtungen

Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht und auf Hochschulrecht spezialisierte Rechtsanwältin unterstütze ich bundesweit Mandanten beim Erlangen und Erhalten eines Studienplatzes. Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind insbesondere die Studienplatzklage (Medizin, Bachelor und Master), Verfahren im höheren Fachsemester, Hochschulwechsel aus dem Ausland sowie Härtefallanträge und Prüfungsanfechtungen.

Kosten & Nutzen

Eine Studienplatzklage oder Prüfungsanfechtung stellt für viele Familien eine erhebliche finanzielle und persönliche Investition dar. Deshalb lege ich besonderen Wert auf eine ehrliche und realistische Einschätzung von Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.

Bereits im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine individuelle Einschätzung zu möglichen Vorgehensweisen, Universitäten, Fristen und strategisch sinnvollen Optionen – etwa im regulären Bewerbungsverfahren, im höheren Fachsemester oder bei einem Wechsel aus dem Ausland nach Deutschland.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Kosten

Bundesweite Beratung und unkomplizierter Kontakt

Sie interessieren sich für eine Studienplatzklage oder möchten Ihre Möglichkeiten im Bereich der Exmatrikulation prüfen lassen? Der Erstkontakt erfolgt in der Regel telefonisch oder per Videoberatung, sodass eine bundesweite Betreuung problemlos möglich ist.

Persönliche Beratungsgespräche sind selbstverständlich ebenfalls möglich. Termine können bequem online vereinbart werden.

Ich begleite Mandanten bundesweit bei:

Studienplatzklagen,
Hochschulwechseln,
Härtefallanträgen,
Bewerbungen im höheren Fachsemester,
Fragen rund um Immatrikulation und Hochschulzulassung
Prüfungsanfechtungen
Privathochschulen.

Das sagen meine Mandanten




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