Studienplatzklage Medizin - bundesweite anwaltliche Unterstützung

Wechsel aus dem Ausland I Höheres Fachsemester I Härtefallanträge

Studienplatzklage Medizin

Strategien für Ihren Medizinstudienplatz

Bundesweite Beratung bei Studienplatzklagen Medizin

Der Wunsch nach einem Studium scheitert häufig nicht am fachlichen Potenzial, sondern an begrenzten Studienplätzen und komplexen Zulassungsverfahren. Ich unterstütze Studienbewerberinnen und Studienbewerber bundesweit bei Studienplatzklagen sowie bei Fragen rund um Hochschulzulassung, Rückkehr aus dem Ausland, Hochschulwechsel und Immatrikulation.

Seit vielen Jahren konzentriere ich mich anwaltlich auf das Hochschulzulassungsrecht mit Schwerpunkt Medizin. Ich vertrete Mandanten insbesondere bei außerkapazitären Studienplatzklagen, Verfahren im höheren Fachsemester Humanmedizin sowie beim Wechsel aus dem Ausland oder von privaten Hochschulen an deutsche Universitäten.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind Härtefallanträge im Bereich Humanmedizin. Ich berate Studienbewerberinnen und Studienbewerber insbesondere zu gesundheitlichen, familiären oder sozialen Härtefallsituationen sowie zu den Anforderungen der Härtefallquote im Vergabeverfahren.

Die Beratung erfolgt individuell und auf Grundlage Ihrer persönlichen Ausgangssituation. Gemeinsam prüfen wir, welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen und welche Strategie sinnvoll erscheint.

Autorin des Kapitels „Hochschulzulassungsrecht“

Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Hochschulzulassungsrecht tätig.

Sie ist Autorin des Kapitels „Hochschulzulassungsrecht“ im renommierten Münchener Anwaltshandbuch Verwaltungsrecht (C.H. Beck Verlag, 5. Auflage 2023).

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst insbesondere Studienplatzklagen im Fachbereich Medizin, Verfahren im höheren Fachsemester, Härtefallanträge, Hochschulwechsel sowie Fragen rund um Immatrikulation und Hochschulzulassung.

 

Meine Schwerpunkte

Studienplatzklage Medizin

Keinen Studienplatz für Humanmedizin erhalten? Ich vertrete Studienbewerberinnen und Studienbewerber bundesweit bei Studienplatzklagen und außerkapazitären Zulassungsverfahren im Fachbereich Medizin.
Die Vertretung umfasst insbesondere Verfahren im höheren Fachsemester Humanmedizin sowie Fragen rund um Kapazitätsverfahren und Hochschulzulassung.

Medizinstudium Deutschland

Ich berate zu den Möglichkeiten des Zugangs zum Medizinstudium in Deutschland — insbesondere zu Hochschulstart, Auswahlverfahren, Studienplatzvergabe und Studienmöglichkeiten ohne klassische NC-Zulassung. Auch Fragen zu Teilstudienplätzen, Härtefallanträgen, Hochschulwechseln und dem höheren Fachsemester können geprüft werden.

Medizinstudium Ausland

Ein Medizinstudium im Ausland kann eine Möglichkeit sein, später in ein deutsches Medizinstudium zu wechseln. Ich berate zu Hochschulwechseln aus dem Ausland, zur Anerkennung von Studienleistungen und zum Wechsel in die deutsche Vorklinik oder Klinik.
Auch Bewerbungen an ausländischen Universitäten und Fragen zur späteren Rückkehr nach Deutschland können Teil der Beratung sein.

Studienplatzklage auch für Bachelor- oder Masterstudium z.B. Psychologie, Pharmazie, Lehramt möglich!
mehr erfahren - die Studienplatzanwältin
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben, sofern mindestens fünf Universitäten verklagt wurden.
Durch gerichtlichen Beschluss wurden an der Uni Marburg soeben unter insgesamt nur 34 Antragstellern 16 Studienplätze im ersten Fachsemester der Medizin verlost. 5 dieser Plätze gingen an unsere Mandanten.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben, sofern mindestens sechs Universitäten verklagt wurden.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben, sofern mindestens acht Universitäten verklagt wurden.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben, sofern mindestens sechs Universitäten verklagt wurden.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben, sofern mindestens sechs Universitäten verklagt wurden.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben, sofern mindestens sechs Universitäten verklagt wurden.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben, sofern mindestens sechs Universitäten verklagt wurden.

Kontakt & Beratung

Der erste Schritt zum Medizinstudium beginnt häufig mit einer fundierten anwaltlichen Beratung. Viele Studieninteressierte stehen vor der Frage, welche Möglichkeiten neben dem regulären Bewerbungsverfahren bestehen – etwa durch eine Studienplatzklage Medizin, einen Härtefallantrag, ein Auswahlverfahren im höheren Fachsemester oder einen Hochschulwechsel aus dem Ausland oder von einer privaten Universität.

Im Rahmen einer Erstberatung analysiere ich gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Ausgangssituation sowie Ihre individuellen Chancen und Ziele. Bereits in diesem ersten Gespräch klären wir regelmäßig:

  • ob eine Studienplatzklage im Fach Medizin sinnvoll erscheint,
  • welche Universitäten in Betracht kommen,
  • welche Fristen zu beachten sind,
  • welche Kosten entstehen können,
  • welche Erfolgsaussichten realistisch bestehen,
  • und welche Alternativen zum klassischen Bewerbungsverfahren möglich sind.

Die Terminvereinbarung erfolgt bequem online über meine Startseite oben rechts über die Rubrik „Termin buchen“.

Da ich bundesweit Mandate im Hochschulzulassungsrecht führe, findet der Erstkontakt in der Regel telefonisch oder per Videoberatung statt. Mandanten aus ganz Deutschland wenden sich an meine Kanzlei.

Selbstverständlich biete ich Ihnen auf Wunsch auch persönliche Beratungsgespräche in meinen Kanzleiräumen in Köln, Frankfurt am Main, München oder Berlin an. Ein persönliches Kennenlernen ist zwar nicht zwingend erforderlich, wird von vielen Mandanten jedoch als hilfreich und vertrauensbildend empfunden.

Kommt es zu einer Zusammenarbeit, beginnt jedes Mandat mit einer umfassenden Analyse Ihrer persönlichen Situation. Gemeinsam entwickeln wir anschließend eine individuelle Strategie für Ihren Weg zum Medizinstudium – sei es über eine Studienplatzklage, ein außerkapazitäres Zulassungsverfahren, einen Studienplatz im höheren Fachsemester oder einen Hochschulwechsel aus dem Ausland nach Deutschland.

Die Beratung umfasst dabei insbesondere:

  • Studienplatzklagen Medizin bundesweit,
  • Studienplatzklagen im höheren Fachsemester,
  • Hochschulwechsel aus dem Ausland,
  • Wechsel von privaten Hochschulen an staatliche Universitäten,
  • Härtefallanträge Medizin,
  • Fragen zur Immatrikulation und Hochschulzulassung,
  • sowie strategische Bewerbungs- und Verfahrensplanung.

Ziel meiner Beratung ist es, gemeinsam mit Ihnen die rechtlich und strategisch sinnvollste Möglichkeit zu finden, Ihren Wunsch nach einem Medizinstudium erfolgreich umzusetzen.

Studienplatzklage Medizin mit spezialisierter anwaltlicher Unterstützung

Spezialistin für Studienplatzklagen Medizin

Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht und auf Studienplatzklagen spezialisierte Rechtsanwältin unterstütze ich bundesweit Mandanten bei der Durchsetzung eines Medizinstudienplatzes. Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind insbesondere die Studienplatzklage Medizin, Verfahren im höheren Fachsemester, Hochschulwechsel aus dem Ausland sowie Härtefallanträge im Hochschulzulassungsrecht.

Durch langjährige Erfahrung im Bereich der außerkapazitären Studienplatzverfahren verfüge ich über umfassende Kenntnisse der rechtlichen und strategischen Besonderheiten im Medizinstudium.

Kosten & Nutzen

Eine Studienplatzklage Medizin stellt für viele Familien eine erhebliche finanzielle und persönliche Investition dar. Deshalb lege ich besonderen Wert auf eine ehrliche und realistische Einschätzung von Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.

Bereits im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine individuelle Einschätzung zu möglichen Vorgehensweisen, Universitäten, Fristen und strategisch sinnvollen Optionen – etwa im regulären Bewerbungsverfahren, im höheren Fachsemester oder bei einem Wechsel aus dem Ausland nach Deutschland.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Kosten

Bundesweite Beratung und unkomplizierter Kontakt

Sie interessieren sich für eine Studienplatzklage oder möchten Ihre Möglichkeiten im Hochschulzulassungsrecht prüfen lassen? Der Erstkontakt erfolgt in der Regel telefonisch oder per Videoberatung, sodass eine bundesweite Betreuung problemlos möglich ist.

Persönliche Beratungsgespräche sind selbstverständlich ebenfalls möglich. Termine können bequem online vereinbart werden.

Ich begleite Mandanten bundesweit bei:

Studienplatzklagen Medizin,
Hochschulwechseln,
Härtefallanträgen,
Bewerbungen im höheren Fachsemester,
sowie Fragen rund um Immatrikulation und Hochschulzulassung.

Das sagen meine Mandanten




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