Studienplatzklage Medizin

Mein Beratungsansatz

Mir ist es wichtig, Ihnen zu helfen, Ihren Traum vom Medizinstudium zu erfüllen. Mir ist es deshalb auch wichtig, Sie wirklich individuell und nicht „von der Stange“ zu beraten. Aus diesem Grund habe ich mich vor vielen Jahren entschlossen, mich voll und ganz auf die medizinischen Studiengänge zu konzentrieren. Denn bei Studienplatzklagen ist es wie mit jeder anderen Tätigkeit: Auf die Spezialisierung kommt es an.

Ich betreue seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2003 Medizinstudenten. Im Laufe der Zeit habe ich mich immer weiter qualifiziert, um die Interessen meiner Mandanten optimal durchzusetzen zu können. Dazu gehören neben meinen Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht und Medizinrecht: regelmäßige Fortbildung und konstanter Austausch mit Richtern und Kollegen.

So bin ich in der Lage, meine Mandanten immer auf Höhe der Zeit zu beraten und zu vertreten. So bin ich in der Lage, das Bestmögliche für meine Mandanten zu erreichen.

Autorin des Kapitels „Hochschulzulassungsrecht“

Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen ist u.a. Fachanwältin für Verwaltungsrecht – das Hochschulzulassungsrecht ist Teil des Verwaltungsrechts.

Als Anwältin mit langjähriger Erfahrung im Hochschulzulassungsrecht – vor allem im Zusammenhang mit Studienplatzklagen im Fachbereich Medizin – ist Sie nun Autorin zum Thema „Hochschulzulassungsrecht“ im renommierten Münchener Anwaltshandbuch für Verwaltungsrecht, das 2023 in der 5. Auflage im Verlag C.H. Beck erscheint.

 

Meine Schwerpunkte

Studienplatzklage Medizin

Wer nicht im regulären Vergabe­verfahren für Medizin-Studien­plätze zum Zug kommt, für den ist die Studien­platz­klage eine Möglich­keit, einen Studien­platz Medizin einzuklagen. So ist es ggfs. möglich, über außer­kapazitäre Studien­plätze wie gewünscht ein Medizin­studium zu beginnen.

Ich unterstütze Studien­bewerber und Studierende, die eine Studien­platzklage – auch in ein höheres Fach­semester – erheben wollen.

Medizinstudium Deutschland

Die Vergabe der Studien­plätze Medizin im ersten Semester erfolgt für staatliche Universitäten in Deutschland zentral über die Stiftung für Hochschul­zulassung und das Portal „Hochschulstart“. Vor allem an privaten Hoch­schulen ist ein Studium aber auch ohne Numerus Clausus (NC) möglich.

Ich informiere Sie gerne über die Möglich­keiten des Zugangs zum Medizin­studium und unterstütze im Bewerbungs­verfahren an deutschen Hoch­schulen.

Medizinstudium Ausland

Wem nicht direkt der Einstieg in das Medizin­studium in Deutsch­land gelingt, der sollte ggfs. über ein Medizin­studium im (ost)europäischen Ausland nachdenken, das ohne NC möglich ist. Denn die Anerkennung von Leistungen und Ab­schlüssen in Deutschland ist meist un­problematisch.

Ich berate Sie gerne zum Medizin­studium im Ausland, zu Bewerbungs­verfahren, zur Anerkennung von Leistungen und Ab­schlüssen und zum Wechsel in die deutsche Vorklinik / Klinik.

Studienplatzklage auch für Bachelor- oder Masterstudium z.B. Psychologie, Pharmazie, Lehramt möglich!
mehr erfahren - die Studienplatzanwältin
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben, sofern mindestens drei Universitäten verklagt wurden.
Durch gerichtlichen Beschluss wurden an der Uni Marburg soeben unter insgesamt nur 34 Antragstellern 16 Studienplätze im ersten Fachsemester der Medizin verlost. 5 dieser Plätze gingen an unsere Mandanten.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben, sofern mindestens fünf Universitäten verklagt wurden.
Diese Prozentzahl drückt aus, wie viele der von uns im jeweiligen Fachsemester vertretenen Mandanten im Studiengang Humanmedizin eine Zulassung erhalten haben, sofern mindestens acht Universitäten verklagt wurden.

Kontakt & Beratung

Jedes Mandat beginnt mit einem ersten Kontakt – dieser Erstkontakt ist immer unverbindlich und im Bereich der reinen Studienplatzklage – ohne Sonderprobleme – kostenfrei. Im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme ermitteln wir gemeinsam, ob und wie ich Ihnen behilflich sein kann, und klären ggfs. direkt, welche Maßnahmen welche Kosten auslösen würden.

Da ich bundesweit Mandate führe, erfolgt der Erstkontakt und ggfs. auch die Erstberatung meist telefonisch. Natürlich biete ich Ihnen gerne auch ein persönliches Kennenlernen in meinen Kanzleiräumen in Köln, Frankfurt, München oder Berlin an. Naturgemäß ist dies aufgrund der räumlichen Entfernung nicht allen Mandanten möglich. Doch wer den Weg auf sich nehmen kann, ist hierzu herzlich eingeladen. Ein persönliches Kennenlernen ist zwar nicht zwingend notwendig, aber hilfreich „für ein gutes Gefühl“ – auch damit Sie wissen, wer für Ihre Interessen eintritt.

Kommen wir zu einer Zusammenarbeit, beginnt jedes Mandat mit einer Analyse Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Wünsche und Ziele. Diese erste Analyse ist dann Basis für eine umfangreiche Beratung und Aufklärung: über die Möglichkeiten eines Medizinstudiums in Deutschland oder im Ausland, über das sog. Eigenbewerbungsverfahren und über die Chancen und Risiken einer Studienplatzklage Medizin. Ist die Analyse abgeschlossen, entwickle ich zusammen mit Ihnen die beste Strategie, um Ihr Ziel – Ihren Wunsch nach einem Medizinstudium – zu erreichen.

Warum „Die Hochschulanwältin“

Spezialistin für Studienplatzklagen

Als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht habe ich mich v.a. auf Studienplatzklagen Medizin spezialisiert. So kann ich Ihnen umfassendes Wissen und langjährige Erfahrung zur Verfügung stellen.

Kosten & Nutzen

Ich weiß, welch finanzieller Aufwand und welche persönliche Leidenschaft hinter dem Ziel der deutschen Approbation steht. Aus diesem Grund bin in jedem Fall nach Kräften bemüht, jede weitere finanzielle Investition für Sie mit Bedacht anzugehen und überflüssige Klageverfahren zu vermeiden.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Kosten

Unkomplizierter Kontakt

Sie sind an Informationen zur Studienplatzklage Medizin interessiert? Sie wollen ein Mandat erteilen und Ihren Studienplatz Medizin einklagen? Wir sind montags bis freitags von 09:00 bis 15:00. Danach befinden wir uns ausschließlich in der Aktenbearbeitung.

Das sagen meine Mandanten




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