Mein Beratungsansatz
Mir ist es wichtig, Ihnen zu helfen, Ihren Traum vom Medizinstudium zu erfüllen. Mir ist es deshalb auch wichtig, Sie wirklich individuell und nicht „von der Stange“ zu beraten. Aus diesem Grund habe ich mich vor vielen Jahren entschlossen, mich voll und ganz auf die medizinischen Studiengänge zu konzentrieren. Denn bei Studienplatzklagen ist es wie mit jeder anderen Tätigkeit: Auf die Spezialisierung kommt es an.
Ich betreue seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2003 Medizinstudenten. Im Laufe der Zeit habe ich mich immer weiter qualifiziert, um die Interessen meiner Mandanten optimal durchzusetzen zu können. Dazu gehören neben meinen Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht und Medizinrecht: regelmäßige Fortbildung und konstanter Austausch mit Richtern und Kollegen.
So bin ich in der Lage, meine Mandanten immer auf Höhe der Zeit zu beraten und zu vertreten. So bin ich in der Lage, das Bestmögliche für meine Mandanten zu erreichen.
Autorin des Kapitels „Hochschulzulassungsrecht“
Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen ist u.a. Fachanwältin für Verwaltungsrecht – das Hochschulzulassungsrecht ist Teil des Verwaltungsrechts.
Als Anwältin mit langjähriger Erfahrung im Hochschulzulassungsrecht – vor allem im Zusammenhang mit Studienplatzklagen im Fachbereich Medizin – ist Sie nun Autorin zum Thema „Hochschulzulassungsrecht“ im renommierten Münchener Anwaltshandbuch für Verwaltungsrecht, das 2023 in der 5. Auflage im Verlag C.H. Beck erscheint.
Meine Schwerpunkte
Studienplatzklage Medizin
Wer nicht im regulären Vergabeverfahren für Medizin-Studienplätze zum Zug kommt, für den ist die Studienplatzklage eine Möglichkeit, einen Studienplatz Medizin einzuklagen. So ist es ggfs. möglich, über außerkapazitäre Studienplätze wie gewünscht ein Medizinstudium zu beginnen.
Ich unterstütze Studienbewerber und Studierende, die eine Studienplatzklage – auch in ein höheres Fachsemester – erheben wollen.
Medizinstudium Deutschland
Die Vergabe der Studienplätze Medizin im ersten Semester erfolgt für staatliche Universitäten in Deutschland zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung und das Portal „Hochschulstart“. Vor allem an privaten Hochschulen ist ein Studium aber auch ohne Numerus Clausus (NC) möglich.
Ich informiere Sie gerne über die Möglichkeiten des Zugangs zum Medizinstudium und unterstütze im Bewerbungsverfahren an deutschen Hochschulen.
Medizinstudium Ausland
Wem nicht direkt der Einstieg in das Medizinstudium in Deutschland gelingt, der sollte ggfs. über ein Medizinstudium im (ost)europäischen Ausland nachdenken, das ohne NC möglich ist. Denn die Anerkennung von Leistungen und Abschlüssen in Deutschland ist meist unproblematisch.
Ich berate Sie gerne zum Medizinstudium im Ausland, zu Bewerbungsverfahren, zur Anerkennung von Leistungen und Abschlüssen und zum Wechsel in die deutsche Vorklinik / Klinik.
Kontakt & Beratung
Jedes Mandat beginnt mit einem ersten Kontakt – dieser Erstkontakt ist immer unverbindlich und im Bereich der reinen Studienplatzklage – ohne Sonderprobleme – kostenfrei. Im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme ermitteln wir gemeinsam, ob und wie ich Ihnen behilflich sein kann, und klären ggfs. direkt, welche Maßnahmen welche Kosten auslösen würden.
Da ich bundesweit Mandate führe, erfolgt der Erstkontakt und ggfs. auch die Erstberatung meist telefonisch. Natürlich biete ich Ihnen gerne auch ein persönliches Kennenlernen in meinen Kanzleiräumen in Köln, Frankfurt, München oder Berlin an. Naturgemäß ist dies aufgrund der räumlichen Entfernung nicht allen Mandanten möglich. Doch wer den Weg auf sich nehmen kann, ist hierzu herzlich eingeladen. Ein persönliches Kennenlernen ist zwar nicht zwingend notwendig, aber hilfreich „für ein gutes Gefühl“ – auch damit Sie wissen, wer für Ihre Interessen eintritt.
Kommen wir zu einer Zusammenarbeit, beginnt jedes Mandat mit einer Analyse Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Wünsche und Ziele. Diese erste Analyse ist dann Basis für eine umfangreiche Beratung und Aufklärung: über die Möglichkeiten eines Medizinstudiums in Deutschland oder im Ausland, über das sog. Eigenbewerbungsverfahren und über die Chancen und Risiken einer Studienplatzklage Medizin. Ist die Analyse abgeschlossen, entwickle ich zusammen mit Ihnen die beste Strategie, um Ihr Ziel – Ihren Wunsch nach einem Medizinstudium – zu erreichen.
Warum „Die Hochschulanwältin“
Spezialistin für Studienplatzklagen
Als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht habe ich mich v.a. auf Studienplatzklagen Medizin spezialisiert. So kann ich Ihnen umfassendes Wissen und langjährige Erfahrung zur Verfügung stellen.
Kosten & Nutzen
Ich weiß, welch finanzieller Aufwand und welche persönliche Leidenschaft hinter dem Ziel der deutschen Approbation steht. Aus diesem Grund bin in jedem Fall nach Kräften bemüht, jede weitere finanzielle Investition für Sie mit Bedacht anzugehen und überflüssige Klageverfahren zu vermeiden.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Kosten
Unkomplizierter Kontakt
Sie sind an Informationen zur Studienplatzklage Medizin interessiert? Sie wollen ein Mandat erteilen und Ihren Studienplatz Medizin einklagen? Wir sind montags bis freitags von 09:00 bis 15:00. Danach befinden wir uns ausschließlich in der Aktenbearbeitung.